Wir übernehmen Verantwortung -
Qualität trifft Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit bei Ötscher Berufskleidung
Langlebigkeit
Produkte von Ötscher sind für ihre hohe Langlebigkeit bekannt.
Qualität
Ötscher steht für erstklassige Qualität in jedem Kleidungsstück.
Produktion
Ötscher produziert verantwortungsvoll & nachhaltig.
Schadstoff geprüft
Ötscher Berufskleidung ist streng auf Schadstoffe geprüft.
Nachhaltigkeit
Ötscher rettet noch so manchen treuen Begleiter. Ganz nach dem Motto: reparieren und anpassen anstatt entsorgen.
Faire Lieferanten
Ötscher arbeitet mit Lieferanten zusammen, die sich alle samt um Nachhaltigkeit sowie faire und soziale Standards bemühen.
Made in Europe
Ötscher Berufskleidung setzt ausschließlich auf europäische Produktion.
Zertifikate und Auszeichnungen
Qualität zahlt sich aus!
Um Ihnen und Ihren Mitarbeitern maximale Qualität und Sicherheit bieten zu können, durchlaufen unsere Produkte regelmäßig anspruchsvolle Prüfungen. Dazu wird unsere Berufskleidung bei der jeweiligen Prüfstelle eingereicht – und erhält nach bestandener Prüfung ein Prüfzertifikat.
OEKO-TEX® STeP
STeP steht für „Sustainable Textile and Leather Production (STeP)“ und ist ein Zertifizierungssystem für nachhaltig agierende Produktionsbetriebe. Ziel ist die dauerhafte Umsetzung umweltfreundlicher Produktionsprozesse, optimaler Arbeitssicherheit und sozialer Arbeitsbedingungen. Um weltweit Vergleichbarkeit zu gewährleisten, gelten die STeP-Kriterien rund um den Globus einheitlich. Sie werden kontinuierlich neu analysiert, bewertet und bei Bedarf aktualisiert. Ötscher erzielte die höchste Stufe der Zertifizierung, Level 3. Dies bescheinigt eine vorbildliche Implementierung im Sinne von Best Practice Beispiel.
ISO 9001
Wir sind stets bemüht, unsere internen und externen Prozesse zu optimieren, um sowohl die Zufriedenheit unserer Kunden als auch unserer Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern. Deshalb ist Ötscher Berufskleidung seit Dezember 2000 auch ISO 9001 zertifiziert. Wichtige Aspekte dafür sind z. B. Kundenorientierung, prozessorientiertes Denken, ein systemorientierter Managementansatz, kontinuierliche Weiterentwicklung und eine Lieferantenbeziehung auf partnerschaftlicher Ebene.
ISO 14001
Wir achten auf unsere Umwelt. Diese internationale Umweltmanagementnorm legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und hilft bei der Umsetzung von Umweltzielen nach weltweit gültigen Standards. Seit 2015 ist Ötscher ISO 14001 zertifiziert.
ILF – „Industrial Laundry Friendly“
Das ILF – „Industrial Laundry Friendly“ Label kennzeichnet Produkte mit besonderer Eignung für Industriewäsche. Bei der Entwicklung, dem Design und der Verarbeitung wird besonderes Augenmerk auf die Anforderung moderner Wäschereien gelegt. Insbesondere die verwendeten Materialien, wie Stoffe, Zipper, Knöpfe und Accessoires, aber auch die Drucke, Embleme und Transfers erfüllen höchste Ansprüche. ILF ist ein interner Ötscher Qualitätsstandard.
Staatswappen
Staatlich ausgezeichnetes Unternehmen nach § 68 Gewerbeordnung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zeichnet mit dem Staatswappen Unternehmen aus, die sich durch „außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft verdient gemacht haben“ und in ihrem Wirtschaftszweig „eine führende und allgemein geachtete Stellung“ innehaben, wie es im Anforderungsprofil des Staatswappens heißt.
amfori BSCI – Business Social Compliance Initiative
Ötscher ist Mitglied bei der “amfori Business Social Compliance Initiative“, kurz amfori BSCI. Die wirtschaftsgetriebene Plattform zur Verbesserung der sozialen Standards weltweiter Wertschöpfungsketten wurde 2003 von der Foreign Trade Association gegründet. Das Überwachungs- und Qualifikationssystem von amfori BSCI hilft die Arbeitsbedingungen von Menschen zu verbessern. Der amfori BSCI Verhaltenskodex unterstützt Unternehmen eine ethische Lieferkette aufzubauen und beruht auf internationalen Verträgen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten. Die Schlüsselelemente: Managementpraxis, Dokumentation, Arbeitszeit, Vergütung, Kinderarbeit/ jugendliche Arbeitnehmer, Zwangsarbeit, Gefangenenarbeit und Disziplinarmaßnahmen, Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Diskriminierung, Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schlafsäle, Umwelt. Mit der Unterzeichnung des amfori BSCI Verhaltenskodex verpflichten sich Unternehmen, diese sozialen Kriterien anzuerkennen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung im Rahmen der Unternehmenspolitik durchzuführen.
ACCORD - Abkommen über Feuer- und Gebäudesicherheit in Bangladesh
ACCORD ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Einzelhändler der Textilindustrie zu Mindestsicherheitsanforderungen in der Textilindustrie in Bangladesch: die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich dem Ziel einer sicheren und nachhaltigen Bekleidungsindustrie in Bangladesch, in der kein Arbeitnehmer Feuer, Gebäudeeinstürze oder andere Unfälle fürchten muss. Ötscher arbeitet mit Lieferanten die ACCORD Mitglieder sind.
OEKO-TEX® STANDARD 100
Gesundheitlich unbedenkliche Produkte bei gleichzeitig höchster Funktionalität zu bieten, hat für uns sehr hohen Stellenwert. Die Hautverträglichkeit der eingesetzten Materialien spielt dabei eine entscheidende Rolle. Unsere Produkte sind deshalb schadstoffgeprüft und mit wenigen Ausnahmen OEKO-TEX® STANDARD 100 zertifiziert.
Der OEKO-TEX® STANDARD 100 ist ein unabhängiges, international anerkanntes und einheitliches Prüf- und Zertifizierungssystem. Die Prüfung unterliegt festen Grenzwerten. Das weltweit führende Gesundheitslabel für Textilien steht wie kein anderes für „textiles Vertrauen“. OEKO-TEX® STANDARD 100 zertifizierte Produkte werden von unabhängigen Prüfinstituten auf Schadstoffe und somit gesundheitliche Unbedenklichkeit getestet.
Grundsatzerklärung zur Achtung
der Menschenrechte
Stand August 2023
1. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Wir orientieren uns somit an den Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, als auch den Gesetzen über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz"). Weisen jedoch daraufhin, dass es in Österreich dazu aktuell noch keine gesetzliche Grundlage gibt.
Darüber hinaus beruhen unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ((AEMR (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III))
• Die Prinzipien des UN Global Compact
• Die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen
• Geschlechterspezifische Dimension der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
• Sektorspezifische OECD-Leitlinien
• Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren fünf Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs und Kinderarbeit, dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit
• Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Ötscher hat verpflichtend für sich selbst und alle Lieferanten folgende Richtlinien mit menschenrechtlichem Bezug in Kraft gesetzt, die ebenfalls Grundlage unseres Handelns sind:
• Ötscher Verhaltenskodex / Code of Conduct
• amfori Business Social Compliance Initiative
Ötscher bekennt sich außerdem zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen und hat 4 der SDGs als besonders wesentlich identifiziert. Alle unsere priorisierten SDGs haben einen Bezug zu menschenrechtlichen Themen:
• SDG 5: Geschlechtergleichheit
• SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
• SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
2. Relevante Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen
Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen können.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Menschenrechtsthemen, die wir durch eine Risikoanalyse als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert haben. In diesen Themenfeldern sehen wir die größten Risiken negativer Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten und in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen:
• Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenhandel
• Zumutbare Arbeitszeiten
• Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
• Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
• Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
• Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz; besonderer Schutz jugendlicher Arbeitnehmer)
• Prekäre Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
• Faire Löhne (zumindest gem. staatlichen Mindestlohngesetzen bzw. Kollektivverträgen)
• Korruption und Bestechung
• Einschränkung von Zugang zu Bildung
• Umweltschutz
In unseren Bemühungen um die Achtung der Menschenrechte stehen für uns folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell gefährdet sind:
• Eigene Mitarbeitende an nationalen und internationalen Standorten inklusive Auszubildende, Zeitarbeitende, Praktikantinnen und Werkstudentinnen
• Mitarbeitende von Geschäftspartnern
• Personengruppen in unserer direkten Lieferkette: Angestellte von Dienstleistern und direkten Lieferanten
• Personengruppen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette: Mitarbeitende von Kunden, Menschen im Umfeld der Produkte und Dienstleistungen (z. B. bei Sponsoring)
• Personengruppen unabhängig von ihrer Verortung in der Wertschöpfungskette: Mitarbeitende mit Werkverträgen (im Sinne von § 631 ff. BGB)
• Personengruppen mit mittelbarer Verbindung zur Wertschöpfungskette: Mitglieder lokaler Gemeinschaften sowie Anwohnern der Nähe von Standorten, Familienangehörige, Mitarbeitende in Behörden
Innerhalb dieser Personengruppen haben wir Personen identifiziert, die einem höheren Risiko nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen unterliegen. Hierbei handelt es sich um Personengruppen, die besondere Bedürfnisse haben, gesellschaftlich ausgegrenzt werden oder denen es schwerfällt, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Dazu zählen:
• Frauen
• ältere Menschen
• kranke Menschen und Menschen mit Behinderung
• Gruppen in schwach/nicht reguliertem Umfeld
• ethnisch/religiöse Minderheiten
• lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle, queere und non-binäre Menschen
• prekär oder informell Beschäftigte
• Menschen mit geringer Bildung oder einem eingeschränkten Zugang zu Bildung
3. Unser Ansatz und Maßnahmen zur Umsetzung menschen-rechtlicher Sorgfaltspflichten
Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten unterliegt der stetigen Überprüfung sowie fortwährenden Weiterentwicklung in Abhängigkeit der sich ändernden Bedingungen sowie unserer Geschäftsaktivität:
Für die Achtung der Menschenrechte haben wir daher menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse als Bestandteil in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren direkten Lieferanten verankert.
• Wir ermitteln und bewerten mithilfe eines etablierten Prozesses die relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit sowie von direkten Geschäftsbeziehungen. Dazu zählt die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen durch unsere Dienstleistungen und Produkte. Unser unternehmensweites Risiko- und Lieferantenmanagement haben wir zu diesem Zweck um Menschenrechtsthemen ergänzt.
• Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
• Die Geschäftsführung steht voll und ganz hinter dem/ der Menschen-rechtsbeauftragten (in Folge „MRB“ genannt) und der Beschwerdeverfahrensstelle und unterstützt diese in Ihrer Arbeit und bei der Veranlassung erforderlicher Maßnahmen.
• Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse und -pflichten Rechnung zu tragen.
Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Aktiv beziehen wir dabei unserer Mitarbeiter ein. Grundsätzlich wird von uns Akzeptanz, Inklusion und Diversität gelebt.
4. Wirksamkeitskontrolle
Wir werden zukünftig mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen unsere Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen überprüfen. Primär wird dies durch Lieferantenbewertung sowie gegebenenfalls durch ergänzende Lieferantenaudits geschehen.
5. Beschwerdemechanismus
Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Für uns ist ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanage-ment daher ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse. Wir haben deshalb ein betriebliches Beschwerdemanagement-system eingerichtet, das innerhalb (MRB) wie außerhalb unseres Unternehmens (Beschwerdeverfahrensstelle) zugänglich ist. Es agiert unabhängig und ist eine neutrale Konflikt- und Beschwerdestelle. Mitarbeiterinnen sowie Externe haben die Möglichkeit Eingaben an eine externe Stelle per Email (lueger@lucon.at) oder via "Anonymen Kontaktformular" (Nachhaltigkeit | oetscher.com) zu tätigen, welche öffentlich (zB auf der Homepage) genannt werden. Diese externe Stelle bearbeitet die Eingaben zeitnah und anonym und bestimmt in Abstimmung mit der Beschwerdeführerin die weitere Vorgehensweise. Die Identität der Beschwerdeführerin wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Beschwerden können in sämtlichen Belangen jedoch im Besonderen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Umweltschädi-gungen sowie im Hinblick auf unethische Geschäftspraktiken eingebracht werden.
Die Bearbeitung der angesprochene Sachverhalt wird intern ohne Ansehen der Personen und ihrer hierarchischen Stellung im Unternehmen neutral aufgeklärt, die beteiligten Personen werden angehört und eine Lösung herbeigeführt.
Die Beschwerden werden periodisch ausgewertet und anonym über das Management Review jährlich der Geschäftsführung kommuniziert.
6. Abhilfe
Wir ermutigen alle Interessengruppen, ihre Bedenken in Bezug auf unsere Aktivitäten und vermutete Verstöße gegen unsere Richtlinien, einschließlich dieser Erklärung, zu äußern. Falls der Verdacht besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten Menschenrechtsverletzungen verursachen oder zu diesen beitragen, werden wir die vorgebrachten Bedenken untersuchen, aufgreifen und darauf reagieren sowie angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Wenn wir Bedenken haben, dass unsere Arbeit in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen durch einen Kunden steht, besprechen wir unsere Bedenken mit den relevanten Parteien und versuchen, die Auswirkungen abzumildern.
Liegt uns ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in unserem Unternehmen oder entlang unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette vor, gehen wir diesem sorgfäl-tig und konsequent nach. Wir verpflichten unsere Lieferanten bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. Je nach Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Lieferanten angemessene Reaktionsmöglichkeiten von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseiti-gung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.
7. Berichterstattung
Ötscher Berufskleidung unterliegt als Österreichisches Mittelunternehmen nicht den Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Deutschlands. Als österreichischer Produzent und Händler haben wir uns seit 1947 einem Namen gemacht und erhalten neben Werten wie „Handschlag-Qualität“ auch jene für Top-Produktqualität, Regionalität, Nachhaltigkeit, Menschen-rechte sowie die Reduktion von Ressourcen.
Wir haben uns als Vorreiter daher dazu entschlossen, uns an den Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte als auch an dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") zu orientieren. Weisen jedoch daraufhin, dass es in Österreich dazu aktuell noch keine gesetzliche Grundlage gibt, wir keiner Berichtspflicht unterliegen und Informationen dazu nicht öffentlich zugänglich machen. Diese werden ausschließlich unseren Geschäftspartnern auf Anfrage mitgeteilt.
8. Verantwortlichkeiten für die menschenrechtlichen Sorgfalts-pflichten in unserem Unternehmen
Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschen-rechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Der/die MRB wird von der Geschäftsführung bestimmt. Seine/ihre Aufgaben sind in der Verantwortungsmatrix festgehalten. Die Umsetzung der jeweils notwendigen Schritte erfolgt gegebenenfalls mit den zuständigen Verantwortungs-bereich (zB Personal, Einkauf, IT/Datenschutz etc.). Mindestens einmal jährlich stimmen sich die Geschäftsleitung und der/die MRB über die Aufgaben & Tätigkeiten ab.
9. Schulungen
Wir erachten es als wichtigen Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten, unsere Mitarbeitenden für die Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und die nötigen Fachkenntnisse für die effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln. Bei konkreten Anlässen wer-den zweckmäßige Maßnahmen gesetzt. Dies kann zB auch eine Schulung sein.
10. Bekenntnis zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse
Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in unsere betrieblichen Prozesse ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. Wir nehmen diese Herausforderung an und bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse.
Ötscher-Berufskleidung Götzl GmbH,
Ötscherplatz 1, A-3300 Amstetten
Tel.: +43747264744-0, Fax: -48
E-mail:info@oetscher.com
Ing.Mag. Thiemo Götzl